Anschluss an die Telematikinfrastruktur oder was?

Eine sichere und einheitliche Grundlage für den effizienten Austausch hochsensibler Gesundheitsdaten zwischen Patient und Leistungserbringern wird das Gesundheitswesen erheblich verbessern. Unter dieser Prämisse wurde die Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) von der Regierung schrittweise vorgesehen. Laut E-Health-Gesetz sollten alle Leistungserbringer bis Anfang Juli 2018 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Da die Zertifizierung und Produktion notwendiger Konnektoren hinkte, wurde die Frist bis Ende 2018 verlängert. Experten halten jedoch auch die Einhaltung der neuen Frist für wenig realistisch. Im Zuge der Digitalisierung passte die Regierung die Rahmenbedingungen mehrmals an die tatsächlichen Gegebenheiten an und die Diskussionen über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und die damit verbundenen Projekte, finden nun schon seit 14 Jahren statt. Die damit einhergehenden Verzögerungen der Digitalisierungsmaßnahmen haben Deutschland im internationalen Vergleich zum Nachzügler gemacht.

Welche Regierungsmaßnahmen außer Sanktionen und Fristen?

Die aktuellen Maßnahmen der Regierung sehen vage aus. Die Forderung, vorgegebene Fristen des E-Health-Gesetzes einzuhalten, hört man derzeit selten von Politikern. Es ist auch fraglich inwieweit das nützlich wäre. Kurz vor dem Ärztetag 2018 erklärte Angela Merkel, die Entscheidung, ob die eGK zukunftsfähig ist oder nicht, dem Bundesgesundheitsminister zu überlassen. Jens Spahn will in den nächsten Monaten „genau analysieren, wo wir stehen bei der elektronischen Gesundheitskarte“. Es scheint, als ob die Regierung sich nicht ganz sicher ist, welche Manßnahmen zu diesem Zeitpunkt angemessen sind.

Auf dem Ärztetag 2018 verlangte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Klarheit von der Politik. Zwar sind bis zu 18.000 Praxen bisher an die TI angeschlossen, doch die Vertreterversammlung der KBV und die Delegierten des Deutschen Ärztetags fordern für den Anschluss der Praxen an die TI, erneut eine Fristverlängerung bis Ende Juni 2019. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Regierung noch nehmen kann, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben? Die Finanzierung erfolgsversprechender Projekte wäre eine, doch auch hier hat die Regierung nicht immer einen guten Riecher. Das spiegelt sich vor allem in den Kosten des Projektes eGK wieder, dessen erfolgreiche Umsetzung, heute unsicherer denn je ist. Wenn die von der Politik finanzierten Projekte nicht vorankommen, sind umso mehr Visionen, Eigeninitiativen und Unternehmertum gefragt, um neue agile Lösungen voranzutreiben. Kleiner Tipp: die Schnittstellen sollten offen sein.

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