Durchbruch für die Digitalisierung mit dem Krankenhauszukunftsgesetz
Endlich kommt Fahrt auf, das Gesundheitswesen wird digital! Nachdem lange Zeit vornehmlich über Standards und Bedarfe gesprochen wurde, kommt nun unerwartet schnell Bewegung in die Digitalisierung der Krankenhauslandschaft. Im Oktober 2020 wird das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verabschiedet und in Kraft treten. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz will die Bundesregierung auf Treiben von Gesundheitsminister Jens Spahn die Digitalisierung sowohl der krankenhausinternen Abläufe und Strukturen wie auch die Kommunikation mit Patienten und Partnern vorantreiben. Damit setzt das BMG kurzfristig die Erfahrungen aus der COVID-19 Pandemie, die sowohl Defizite als auch Potenziale deutlich werden ließ, in konkrete Maßnahmen um.
Entlastung durch Einführung digitaler Patientenportale
Das Besondere am KHZG: es zielt mit der Einführung von digitalen Patientenportalen konkret auf eine Verbesserung des Austausches zwischen Patienten und Krankenhaus im Rahmen der Aufnahme und Entlassung. Umfasst wird dabei erstmalig der gesamten Zyklus (vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus). Damit wird die Förderung klar an den täglichen Druckpunkten des Krankenhauses ausgerichtet, die heute die Mitarbeiter der Patientenaufnahme mit Doppelerfassungen und unzähligen Telefonanrufen für Anfragen belasten. Die Einführung von Patientenportalen wird als erstes Digitalisierungsthema gleich nach der infrastrukturellen Modernisierung der Notaufnahmen aufgeführt. Das KHZG stellt damit die besondere Wichtigkeit und den Handlungsdruck für Krankenhäuser in diesem Bereich heraus.
Entsprechend heißt es in der Erläuterung zum Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG)
„Mit dem Ziel der verbesserten Kommunikation, des schnelleren Informationsaustauschs und der Erhöhung der Versorgungsqualität sollen hierüber zahlreiche Einzelfunktionalitäten umgesetzt werden. Dies schließt u. a. die digitale Terminvereinbarung, den Informationsaustausch mit vorgelagerten Leistungserbringern, die aktuelle Medikation, eine digitale Anamnese oder die Patientenaufklärung ein. Die Nutzung solcher Portale trägt nicht nur zu einer Entlastung der administrativen Prozesse vor Ort im Krankenhaus bei, sondern erlaubt es Patientinnen und Patienten, qualifizierte Behandlungsentscheidungen in ihrer gewohnten Umgebung abseits der Ausnahmesituation eines Krankenhausbesuches zu treffen.“
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) auf einen Blick: Förderungsfähige Vorhaben nach §19 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
Beantragung ab sofort bis 31.12.2021 für Software, Schnittstellen, Einrichtung, Technik, IT sowie Personal und Schulungsmaßnahmen
Inzwischen haben sich spezialisierte Hersteller für digitale Patientenportale und für regionale Kommunikationsportale erfolgreich etabliert haben. Das Krankenhauszukunftsgesetz reflektiert somit den Trend im Markt für digitale Lösungen. Auch stellt es das KHZG den Kliniken frei, sich für einen Anbieter mit dem besten Ansatz zur Einführung eines Patientenportals zu entscheiden. Gefördert wird vom Krankenhausszukunftsgesetz explizit auch die Anbindung der Patientenportale an die KIS-Systeme und Klinik-Subsysteme über Schnittstellen. Die Integration soll dabei nach den Branchenstandards erfolgen, wie beispielsweise HL7 oder IHE. Sobald die Telematik Infrastruktur verfügbar ist, soll auch eine Übertragung in die elektronische Patientenakte berücksichtigt werden.
Die Förderung kann bereits beantragt werden (Antragsfrist bis 31.12.2021) und umfasst alle Kosten für Beschaffung einer Software, Einrichtung der Schnittstellen, benötigte Hardware sowie Schulungsmaßnahmen zur Einführung. Dabei sind 15% der Förderung für die Verbesserung der IT-Sicherheit einzusetzen. Damit ist erstmalig ein Komplettvorhaben zur Digitalisierung der Krankenhäuser zu 70% vom Bund finanzierbar, inklusive des erforderlichen Change Managements und der Einbindung der Mitarbeiter. Im Bedarfsfalle können die Länder die restlichen 30% beisteuern, so dass Digitalisierungsprojekte für alle Kliniken realisierbar sind.
In Erweiterung zum ebenfalls verlängerten Krankenhausstrukturfond um 2 Jahre wird der neue Topf mit 3 Milliarden EUR seitens des Bundes und bis zu 1.3 Milliarden EUR von den Ländern gefördert. Und die Krankenhäuser tun doppelt gut daran, die Chance zu nutzen: denn mit der Aktualisierung des Krankenhausentgeltgesetzes soll ab 2025 ein 2%-Abschlag auf die Fallvergütung all die Krankenhäuser treffen, die nicht über die „notwendigen digitalen Dienste“ verfügen. Der Erfolg der angestrebten Digitalisierung durch das Krankenhauszukunftsgesetz soll anhand von Selbsteinschätzungen zum digitalen Reifegrad der Krankenhäuser jeweils zum 30. Juni 2021 und zum 30. Juni 2023 gemessen werden.
Gesetzesentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) als Download PDF: