Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) zieht eine Zwischenbilanz zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens und setzt die Betrachtung aktueller Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) als Bestandteil künftiger Versorgungs- und Verwaltungsstrukturen, die bereits in der Vorausgabe begonnen wurde, im aktuellen Trendreport fort. Betont wird dabei das Zusammenspiel technologischer Dynamik und regulatorischer Gestaltung als Determinante des erkennbaren Erfolgs. Auf Seiten der Politik wird die Einbettung Künstlicher Intelligenz in die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems erkannt, von Anbietern die sinnvolle Einbindung von KI-Lösungen in Versorgungsprozesse erwartet.

KI-Entwicklungsstufen und klinische Anwendungsfälle

Künstliche Intelligenz (KI) verändert Prozesse und Arbeitsabläufe sowie notwendige Kompetenzprofile der Mitarbeitenden grundlegend. Und sie rückt zunehmend ins Zentrum politischer Strategien: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) benannte KI in der Novelle der Digitalstrategie als Bestandteil künftiger Versorgungs- und Verwaltungsstrukturen, wenngleich viele Vorhaben sich noch in einem frühen Stadium befinden. Ein Spannungsfeld aus dynamischen Innovationen, Entwicklung einer anspruchsvollen Regulierung und einer sich nur langsam entwickelnden Versorgerlandschaft ist entstanden. Der Trendreport beschreibt diesen Spagat zwischen Hype und struktureller Transformation und beleuchtet dafür Potenzial, Entwicklungs- und Durchdringungsstand sogenannter KI-Agenten.

Große Sprachmodelle (LMM) verarbeiten natürlich Sprache, erkennen Muster und erzeugen kontextbezogene Antworten. Ihre Stärke liegt in der Textproduktion, Strukturierung und semantischen Analyse. Sie führen jedoch keine Prozesse aus; Eigeninitiative fehlt ihnen: Es sind reaktive Systeme, die Eingaben verarbeiten und daraufhin Ausgaben generieren.

Durch die Integration von KI-Modellen in bestehende Softwarelandschaften entstehen automatisierte Prozessketten (Agentic Workflows), in denen ein LMM innerhalb klar definierter Abläufe Aufgaben übernimmt. Die Prozesslogik ist vorab festgelegt und gibt der KI einen definierten Rahmen ohne Autonomie.

Echte KI-Agenten benötigen keine Anfragen, bewegen sich außerhalb definierter Prozesse und erarbeiten Zielsetzungen eigenständig: Sie analysieren die Ausgangslage, planen Aufgaben und deren Bearbeitungsreihenfolge, greifen auf unterschiedliche Systeme zu und prüfen Zwischenergebnisse iterativ. Der Unterschied liegt in der Architektur: Anstatt linear entlang von Prozessketten bewegen sich KI-Agenten zielbasiert.

Noch einen Schritt weiter gehen sogenannte Multi-Agenten-Systeme: Unterschiedlich spezialisierte KI-Agenten operieren in Arbeitsteilung gemeinsam, koordinieren Aufgaben untereinander, bewerten Zwischenergebnisse und optimieren Prozesse iterativ.

Im Gesundheitswesen gelten besondere Anforderungen wie die regulatorische Einstufung nach dem EU-AI Act, medizinprodukterechtliche Rahmenbedingungen, Datenschutzvorgaben, Haftungsfragen und hohe Anforderungen an Nachvollziehbarkeit und Dokumentation. Daher ist klar: Unbeaufsichtigte, selbstentscheidende KI-Systeme im klinischen Kernprozess sind kaum realistisch. Durchaus realistisch sind jedoch teilautonome Agentensysteme in klar abgegrenzten administrativen, organisatorischen und wissensbasierten Prozessen. Die größten Effekte sind aktuell – abseits medizinischer Expertise – bereits in den Bereichen Wissensmanagement, Patientenkommunikation und komplexen Verwaltungsprozessen zu erkennen. Für den bvitg wird sich daher der Wettbewerb der Gesundheits-IT-Unternehmen künftig weniger um das „beste KI-Modell“ drehen, sondern um Integrationsfähigkeit, Interoperabilität und regulatorische Einbettung in digitale Gesundheitslösungen, um Komponenten, die Abläufe koordinieren, Informationen systemübergreifend verknüpfen und Entscheidungsprozesse vorbereiten.

Ein Arzt bindet sich eine Atemmaske um.

Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Das BMG steht vor der großen Aufgabe, begonnene Reformen umzusetzen und die bestehenden Vorhaben an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Bereits im Februar stellte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die weiterentwickelte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vor, die den strategischen Rahmen der digitalen Transformation konkretisiert. Im Zentrum steht unter anderem die Etablierung personenzentrierter sowie digital unterstützter sektoren- und professionsübergreifender Versorgungsprozesse; Künstliche Intelligenz wird als Querschnittsthema verstanden, das sich durch dieses und alle anderen Handlungsfelder zieht.

Der bvitg-Trendreport konsolidiert die benannten Maßnahmen in einem Fahrplan, der einen Überblick über die Planungen für die kommenden Jahre ermöglicht. Bezugspunkt ist der vorgelegte Referentenentwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“, das wesentliche Elemente der Digitalstrategie aufgreifen und in einen verbindlichen ordnungspolitischen Rahmen überführen soll. Es geht darin insbesondere um die Nutzung von Gesundheitsdaten sowie den Ausbau digitaler Versorgungsstrukturen:

  • ePA als zentrale digitale Anlaufstelle (Ersteinschätzung, Terminvermittlung und Steuerung in die Versorgung) und Grundlage eines digitalen Primärversorgungssystems,
  • Patienten strukturiert über digitale Prozesse in die Versorgung leiten,
  • Nutzung von Gesundheitsdaten durch die Krankenkassen (mit Zustimmung der Versicherten) sowie
  • gematik mit Befugnissen zur Steuerung und Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur.

Einordnung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde noch unter Vorgänger Karl Lauterbach der Rahmen der Krankenhausreform beschlossen. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist nun der Gesetzentwurf der aktuellen Ministerin Nina Warken zur Weiterentwicklung und praktischen Umsetzung dieser Reform. Dabei geht es vornehmlich um operative Steuerung und rechtssichere Implementierung – Kern bleibt die Neustrukturierung der stationären Versorgung.

Der Trendreport sieht im KHAG eine Überführung der Strukturreform in eine umsetzungsfähige Phase: Der Fokus liegt nun auf operativen Fragen der Finanzierung, Planungssicherheit und administrativen Handhabbarkeit. Insbesondere die Neuausrichtung des Transformationsfonds und die zeitliche Streckung zentraler Reformelemente wie der Vorhaltevergütung schaffen kurzfristig Entlastung und erhöhen die Umsetzbarkeit. Gleichzeitig bleibt der grundlegende Strukturansatz der Reform – leistungsgruppenbasierte Planung, Versorgungslevel und stärkere Spezialisierung – unangetastet.

Ein Ausblick auf die kommenden Monate

Die Autoren formulieren zum Abschluss eine Reihe von Erwartungen an die Entwicklungen der kommenden Monate. So sehen sie einen deutlichen Zuwachs beim Einsatz KI-gestützter Assistenzsysteme: Nach Schätzungen sollen bis Ende 2026 rund 40 Prozent der Praxen und Krankenhäuser diese aktiv nutzen. Auch KI-basierte klinische Entscheidungsunterstützungen für Diagnostik und Therapie werden sich weiter etablieren. Mit der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung entstehen in Deutschland regulatorische Testumgebungen für KI-Lösungen; im Jahresverlauf wird das erste einsatzbereite KI-Reallabor erwartet, das Gesundheitsunternehmen die Möglichkeit bietet, KI-Anwendungen gemeinsam mit Behörden und Forschungspartnern vorzubereiten und zu erproben.

KI-Agenten reduzieren benötigte Entwicklungsressourcen und -zyklen der Anbieter, was der Verfügbarkeit und dem Einsatz spezialisierter Lösungen zugutekommt. Gesundheitsanbieter erleben dennoch zunehmende IT-Komplexität durch den Übergang auf neue Plattformlösungen, da bestehende Systeme noch parallel betrieben werden müssen. Die Erwartungen der Anwender an Nutzbarkeit und Effizienz von KI-Lösungen weichen von der Realität ab – auf Anbieterseite entsteht KI-Differenzierung über Workflows, Integration und Zugang zur Versorgung. Über den letztlichen Erfolg in der Versorgung entscheiden den Autoren zufolge zunehmend Qualität und Nutzbarkeit der Datenbasis. Dementsprechend werden zukünftig idealerweise interoperable, gut strukturierte und verantwortungsvoll nutzbare Daten erhoben.

„Das Jahr 2026 ist damit kein Jahr der finalen Antworten, sondern eines, in dem sich entscheidet, ob aus technologischer Dynamik tatsächlich strukturelle Veränderung entsteht. Die Voraussetzungen dafür sind geschaffen. Die zentrale Frage bleibt, wie konsequent sie genutzt werden“, so das Schlusswort des Trendreports.