Seit Herbst des vergangenen Jahres ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte für Kliniken und Krankenhäuser sowie andere Behandelnde verbindlich. Die Nutzung wird im Sinne des Einstellens und Abrufens von Daten verstanden, beispielsweise sind die Häuser zur Einstellung des Entlassbriefs verpflichtet. Das bringt Implikationen für Prozesse und die dafür eingesetzten digitalen Systeme mit sich. Bleibt die Nutzung aber aus, drohen auch hier Sanktionen: für Krankenhäuser eine Kürzung der TI-Pauschale, allerdings mit verlängerter Frist erst ab April 2026. Die Februar-Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) erhebt daher einen repräsentativen Umsetzungsstand der ePA in den Krankenhäusern und mit welchen Herausforderungen man sich dort konfrontiert sieht.
Die Rückmeldungen spiegeln die Diskrepanz zwischen Ambitionen und technischer Realität: Nur 26 Prozent der Krankenhäuser geben an, die ePA tatsächlich bereits bis zum Ende des ersten Quartals nutzen zu können; finanzielle Kürzungen bleiben für diese Häuser damit aus. 31 Prozent erwarten die Einsatzbereitschaft im zweiten Quartal, 24 Prozent im dritten und 19 Prozent erst im vierten Quartal 2026 – dadurch ist hier entsprechend mit Sanktionen zu rechnen. Die größten Hinderungsgründe der zeitnahen Einführung sind die verzögerte Bereitstellung von Softwarelösungen und entsprechendem technischem Support seitens der Hersteller, fehlende Funktionalitäten, unter anderem um der Komplexität des Krankenhausbetriebs gerecht zu werden, die hohe personelle Auslastung und fehlende Budgets sowie Themen rund um Datenschutz, Informationspflichten, Widerspruchsmöglichkeiten und Berechtigungen.
„Die Krankenhäuser leisten ihren Teil der Hausaufgaben, aber die Lösungen in den Primärsystemen sind noch nicht gut nutzbar. Wenn grundlegende Funktionen wie der automatisierte Datentransfer oder praxistaugliche Lösungen zur Umsetzung von Widersprüchen fehlen, erzeugt das im ohnehin belasteten Klinikalltag einen Mehraufwand, der die Akzeptanz der ePA gefährdet“, erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Prof. Dr. Henriette Neumeyer, in der begleitenden Pressemitteilung.

Technische Inbetriebnahme und Pilotierung
Besonders relevant für die Nutzung ist das Zusammenspiel von ePA und KIS. Die KIS-Anbieter haben entsprechend reagiert und so geben mehr als 80 Prozent der befragten Krankenhäuser an, dass ein entsprechendes ePA-Update für ihr Primärsystem bereits bereitgestellt wurde. Der Rest der Häuser erwartet dies überwiegend zeitnah. Hinsichtlich der Anbindung weiterer Systeme (beispielsweise eines Archivsystems oder in der ambulanten Versorgung genutzter Praxisverwaltungssysteme) waren die Rückmeldungen dagegen verhalten, weil sie teilweise unerwünscht sind, teilweise fehlen auch Bereitstellungen der jeweiligen Hersteller.
90 Prozent der Krankenhäuser haben mit der technischen Inbetriebnahme der ePA im führenden KIS (unter anderem Konfigurationen) begonnen. Knapp 80 Prozent davon konnten innerhalb von Testumgebungen auf die ePA-Systeme zugreifen und ein größerer Teil pilotiert zumindest bereits in der Versorgung (Nutzung der ePA von Echtpatienten). Letztere sollten in der Befragung angeben, welche Funktionalitäten erfolgreich getestet wurden: Zutrittsbefugnis, das Herunterladen von Dokumenten sowie das manuelle Hochladen und die Anzeige der elektronischen Medikationsliste (eML). Das automatische Hochladen bereitet hingegen überwiegend noch größere Probleme (auch bedingt durch fehlende Software-Funktionalitäten).
„Die Einführung der ePA im Krankenhaus ist ein echtes Transformationsprojekt, im Rahmen dessen viele prozessuale und organisatorische Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Krankenhäuser können nicht einfach einen Schalter umlegen, und dann funktioniert es. Nach der späten Bereitstellung der Lösungen benötigen die Krankenhäuser nun Zeit für die technische Inbetriebnahme und prozessuale Integration der ePA, damit sie ihr Potential in der Krankenhausversorgung entfalten kann. Alle Beteiligten haben erkannt, dass die technische Inbetriebnahme der ePA und ihre Einbindung in die Abläufe eines Krankenhauses deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich angenommen. Künftige Umsetzungsfristen sollten diesem Umstand stärker Rechnung tragen, um unrealistische Erwartungen zu vermeiden und die Akzeptanz der ePA zu erhöhen“, so Neumeyer.
