Fernbehandlungsverbot – Die Bundesärztekammer (BÄK) empfiehlt Auflockerung zugunsten der Telemedizin

Die Bundesärztekammer hat Ende 2017 entschieden, eine Auflockerung des Fernbehandlungsverbots zu prüfen. Nun wird sie im Mai 2018 ihren Mitgliedern eine Auflockerung des Verbots empfehlen. Wird der Vorschlag positiv angenommen, können Ärzte im ersten Schritt ihre Patienten in den ländlichen Gebieten via Telemedizin behandeln – ein erster persönlicher Kontakt ist dann nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist vorab eine Patientenaufklärung und deren Einwilligung.

Inwieweit die Ärzte eine Auflockerung für die stationäre Altenpflege zulassen, bleibt abzuwarten. Der Bedarf ist allerdings in der Pflege enorm und das nicht ausschließlich in den ländlichen Gebieten. Von einer Auflockerung können in diesem speziellen Segment Patienten und Ärzte gleichermaßen profitieren. Ein Erstkontakt mit einem individuellen Anamnesegespräch könnte dann in der Regel auch weiterhin zwischen Arzt und Patient in dem Pflegeheim stattfinden – dieses wird und wurde auch stets von den Ärzten gefordert.
Jede weitere Konsultation des Arztes könnte dann über das Fachpersonal der Pflegeheime gesteuert und via Telemedizin begleitet werden. Eine klassische Win-win-Situation, da der Arzt dann nur noch zu den Anamnesegesprächen und nicht alle 2 Wochen zur Patientensprechstunde persönlich – und zum Teil im Akkord – im Pflegeheim behandeln muss.

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